Seit dem 7. Oktober gilt eine neue Hausordnung für sa Gustav-Görsmann-Haus, die somit auch für das Chalet gilt. Auf dieser Seite haben wir in verständlichen Formulierungen die wichtigsten Punkte aufgelistet. Jeder Besucher des Chalets hat die Hausordnung bei Markus im Büro zu lesen und durch Unterschrift anzuerkennen.

1.           Es gibt eine neue Hausordnung für das Gustav-Görsmann-Haus.  Zum Haus gehört auch das Chalet und das gesamte Kirchengelände.

 2.          Im Chalet haben folgende Personen was zu sagen: Alle Mitarbeiter der Kirchengemeinde (der Jugendpfleger, der Zivildienstleistende, auch der Pastor sowie Schwester Cariessa) sowie Mitglieder des Kirchenvorstandes und alle Gruppenleiter der Jugend.

 3.          Durch den Chaletbetrieb dürfen keine anderen Veranstaltungen im Haus und die Nachbarn gestört werden (Laute Musik, Rumgrölen, Motoraufheulen u.ä.) 

4.          Es ist mit den Räumlichkeiten und allen Gegenständen (Möbel, PCs, Musik, Billard auch die Toiletten u.a.) sorgsam umzugehen.

 5.           Im Chalet gilt das Jugendschutzgesetz:

§       Rauchen ab 16 Jahren

§       Alkohol darf ab 16 Jahren getrunken werden. Diese Getränke können beim Jugendpfleger gekauft werden.

§       Es dürfen keine alkoholischen Getränke mitgebracht werden

§       Hochprozentige Alkoholika dürfen gar nicht getrunken werden.

§       Das Rauchen ist nur im großen Chalet-Raum erlaubt. D.h. auch im Vorraum ist das Rauchen verboten.

 6.               Der Aufenthalt im Treppenhaus und Flur außerhalb der Treffzeiten ist nicht erlaubt.

 7.           Bei Verstößen können Hausverbote für einzelne Personen oder auch alle erteilt werden.  D.h. dass das Chalets für eine gewisse Zeit geschlossen bleibt.  

8.               Die Hausordnung ist gültig ab 7. Oktober 2004.