Seit dem 7. Oktober gilt eine neue Hausordnung für sa
Gustav-Görsmann-Haus, die somit auch für das Chalet gilt. Auf dieser Seite haben
wir in verständlichen Formulierungen die wichtigsten Punkte aufgelistet. Jeder Besucher
des Chalets hat die Hausordnung bei Markus im Büro zu lesen und durch Unterschrift
anzuerkennen.
1.
Es gibt eine neue Hausordnung für das
Gustav-Görsmann-Haus. Zum Haus gehört auch
das Chalet und das gesamte Kirchengelände.
2.
Im Chalet haben folgende Personen was
zu sagen: Alle Mitarbeiter der Kirchengemeinde (der Jugendpfleger, der
Zivildienstleistende, auch der Pastor sowie Schwester Cariessa) sowie Mitglieder des
Kirchenvorstandes und alle Gruppenleiter der Jugend.
3.
Durch den Chaletbetrieb dürfen keine
anderen Veranstaltungen im Haus und die Nachbarn gestört werden (Laute Musik, Rumgrölen,
Motoraufheulen u.ä.)
4.
Es ist mit den Räumlichkeiten und
allen Gegenständen (Möbel, PCs, Musik, Billard auch die Toiletten u.a.) sorgsam
umzugehen.
5.
Im Chalet gilt das
Jugendschutzgesetz:
§ Rauchen ab 16 Jahren
§ Alkohol darf ab 16 Jahren getrunken
werden. Diese Getränke können beim Jugendpfleger gekauft werden.
§ Es dürfen keine alkoholischen
Getränke mitgebracht werden
§ Hochprozentige Alkoholika dürfen gar
nicht getrunken werden.
§ Das Rauchen ist nur im großen
Chalet-Raum erlaubt. D.h. auch im Vorraum ist das Rauchen verboten.
6.
Der
Aufenthalt im Treppenhaus und Flur außerhalb der Treffzeiten ist nicht erlaubt.
7.
Bei Verstößen können
Hausverbote für einzelne Personen oder auch alle erteilt werden. D.h. dass das Chalets für eine gewisse Zeit
geschlossen bleibt.
8.
Die
Hausordnung ist gültig ab 7. Oktober 2004.